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   AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2021 - 410c C 199/19   

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https://dejure.org/2021,36098
AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2021 - 410c C 199/19 (https://dejure.org/2021,36098)
AG Hamburg-Bergedorf, Entscheidung vom 11.03.2021 - 410c C 199/19 (https://dejure.org/2021,36098)
AG Hamburg-Bergedorf, Entscheidung vom 11. März 2021 - 410c C 199/19 (https://dejure.org/2021,36098)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 546 Abs 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 2 BGB, § 574 BGB, § 721 Abs 1 ZPO
    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung bei Bezugsmöglichkeit einer Alternativwohnung

  • mietrechtsiegen.de

    Eigenbedarfskündigung - Rechtsmissbräuchlichkeit bei Bezugsmöglichkeit Alternativwohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räumung von Souterrain-Wohnung wegen Eigenbedarfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14

    Eigenbedarfskündigung von Wohnraum: Notwendige Konkretisierung und

    Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2021 - 410c C 199/19
    Grundsätzlich ist die Entscheidung des Vermieters, die Wohnung selbst zu nutzen - bzw. durch Angehörige nutzen zu lassen - zu achten (BGH NJW 2015, 3368 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat die Bewertung des LG Bonn in seinem Revisionsurteil nicht beanstandet (BGH, Urteil vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, juris Rn 15 ff).

  • BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 232/15

    Eigenbedarfskündigung durch GbR zulässig; Anbietpflicht des Vermieters

    Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2021 - 410c C 199/19
    Diese Rechtsprechung wurde jedoch aufgegeben: Nunmehr sieht die geänderte neue Rechtsprechung die Verletzung der Andienpflicht lediglich als schuldrechtliche Pflichtverletzung an, welche auf die Wirksamkeit der Kündigung keinen Einfluss hat (BGHZ 213, 136, Rn. 55 ff.).

    Nach der Rechtsprechung kann sich hieraus allerdings eine Treuwidrigkeit ergeben, wenn der Vermieter seinen Wohnbedarf in einer anderen ihm gehörenden und nach Zugang der Kündigung frei gewordenen Wohnung ohne wesentliche Abstriche befriedigen könnte (BGH, 4. März 2015 - VIII ZR166/14; vgl. auch BGH, Urteil v. 14.12.2016 - VIII ZR 232/15, juris Rn 59).

  • LG Hamburg, 17.07.2001 - 316 S 42/01
    Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2021 - 410c C 199/19
    Das ist etwa der Fall, wenn der Vermieter für die von ihm gekündigte Wohnung eine günstigere Sonneneinstrahlung auf dem Balkon oder einen weniger attraktiven Zugang durch das Treppenhaus reklamiert (siehe LG Hamburg, Urteil vom 17. Juli 2001 - 316 S 42/01).
  • BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1422/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entschedung über eine

    Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2021 - 410c C 199/19
    In Bezug auf die sog. "wesentlichen Abstriche" ist zu beachten, dass die Alternativwohnung weder zu groß (vgl. AG Mannheim DWW 1991, 221: Freigewordene Wohnung mit 75 % mehr Fläche als die Bedarfswohnung) noch zu klein (vgl. BVerfG NJW 1994, 995) sein darf.
  • BGH, 09.11.2005 - VIII ZR 339/04

    Berücksichtigung des Wegfalls des Eigenbedarfsgrundes nach einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2021 - 410c C 199/19
    Zwar hat der Senat entschieden, dass in den Fällen, in denen der Eigenbedarf des Vermieters vor Ablauf der Kündigungsfrist entfällt, ein Festhalten an der rechtmäßig ausgesprochenen Eigenbedarfskündigung rechtsmissbräuchlich ist (Urteil vom 9. November 2005 - VIII ZR 339/04, aaO S. 81 f.) " Hieraus ergibt sich, dass der BGH beide Fallkonstellationen weiterhin klar unterscheidet und seine Rechtsprechung zur Treuwidrigkeit der Durchsetzung der Kündigung aufgrund eines Wegfalls des Eigenbedarfs aufgrund einer frei gewordenen, ebenso geeigneten Wohnung nicht ebenfalls aufgegeben hat.
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2021 - 410c C 199/19
    Eine Treuwidrigkeit der Durchsetzung der Kündigung kommt vielmehr in Betracht, wenn nach Ausspruch der Eigenbedarfskündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine alternative Wohnung frei wird (siehe BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990 - 1 BvR 275/90; so ausdrücklich auch Fleindl, in: NZM 2016, 289, 298 mwN).
  • LG Bonn, 13.10.2014 - 6 S 80/14

    Herausgabe und Räumung von Wohnraum in einer Wohnanlage nach einer Kündigung

    Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2021 - 410c C 199/19
    Auch nach der instanzgerichtlichen Rechtsprechung entspricht es einem nachvollziehbaren Interesse des Vermieters, eine Wohnung mit Balkon (in diesem Fall zum Rhein hin gelegen) beziehen zu wollen, da dies den Wohnwert erhöht (LG Bonn, Urteil vom 13. Oktober 2014 - 6 S 80/14, juris Rn 21).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung

    Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2021 - 410c C 199/19
    Maßgeblich ist, ob die Dritträume von der Größe, Lage und vom Zuschnitt geeignet sind, die vom Eigentümer bestimmte Funktion zu erfüllen (BVerfGE 79, 283 Rn 39).
  • BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 14/15

    Eigenbedarfskündigung bei Mischmietverhältnis

    Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2021 - 410c C 199/19
    Zudem muss der Nutzungswunsch hinreichend bestimmt und konkret sein sowie ernsthaft verfolgt werden (Weidenkaff in: Palandt, 76. Aufl., BGB § 573, Rn. 28; BGH NJW 2015, 2727, 3368).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2021 - 410c C 199/19
    Eine hinreichende Vergleichbarkeit der Wohnungen liegt daher nicht vor, wenn der Eigentümer vernünftige und nachvollziehbare Gründe nennt, gerade die vermietete Wohnung nutzen zu wollen (BVerfGE 79, 292 (305) Rn 33).
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